Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert den Entwurf zum Herkunftsnachweis des Stroms für grünen Wasserstoff. Er biete Schlupflöcher.
Die Bundesregierung hat noch ein Überraschungspaket in das Gesetz zur Strompreisbremse eingebaut. Lesen Sie hier, welche Änderungen am EEG die Bundesregierung gleich mit vornehmen will.
Mit dem ersten Entwurf des neuen EEG zeigt die Bundesregierung den Weg, den sie gehen will. Für die Solarbranche gibt es einige Verbesserungen. Doch einige Regelungen stoßen auf Kritik.
Die Bundesregierung hat endlich einen Entwurf für die Unterstützung des Strukturwandels in den Braunkohlerevieren zusammengeschustert. Allerdings fehlt die Unterstützung für den Umstieg von Kohleverstromung zu erneuerbaren Energien.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Gesetz entworfen, in dem sie die Förderung von Mietersolaranlagen regeln will. Damit regiert sie an den Bundesländern vorbei, die im EEG eine anteilige Befreiung des Mieterstroms von der EEG-Umlage vorgesehen hatten.
Zu niedriger Ausbaudeckel, EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch, Behinderung von Mieterstrom, Ausschreibungen von Solarparkleistung – die Liste der Kritikpunkte am EEG ist lang. Mit der neuen Novelle geht die Bundesregierung keines dieser Probleme an.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, welche die Ausschreibung von Photovoltaikfreiflächenanlagen regelt. Darin sind weder Sonderregelungen für Bürgerprojekte noch ein Verbot von Anlagen auf Ackerflächen vorgesehen. Das stößt auf heftige Kritik.
Durch das Konzept 2020 plus soll der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bis 2020 um 30 Prozent gesenkt werden. Außerdem stellt es Ministerpräsident Stefan Mappus und Umweltministerin Tanja Gönner zufolge die Weichen für das Zeitalter erneuerbarer Energien und ein klimaneutrales Baden-Württemberg bis 2050.