Um die Industrie zu dekarbonisieren, soll diese mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden und von deren niedrigen Stromgestehungskosten profitieren.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Strompreisbremse vorgelegt. Dieses enthält auch Regelungen zur Abschöpfung von Erlösen aus Ökostromanlagen. Wie sehen diese aus?
Hohe Strompreise bieten der Regenerativbranche jetzt Chancen für eine bessere Vergütung. Auch die freie Vermarktung rückt jetzt in den Fokus.
In Zukunft dürfen sich Solaranlagen in der Schweiz mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt bei Überfrequenzen nicht mehr unkontrolliert vom Netz trennen. Die Elcom startet ein entsprechendes Nachrüstprogramm.
Die Betreiber von größeren Solargeneratoren in der Schweiz müssen sicherstellen, dass ihre Anlage nach einem vorgegebenen Fahrplan abregelt, wenn die Netzfrequenz steigt. Damit will die Elcom verhindern, dass riesige Erzeugungsleistung plötzlich wegfällt und das System komplett zusammenbricht.
Das italienische Parlament und der Senat in Rom haben die veränderten Regelungen zur Vergütung von Solarstrom in Italien gebilligt. Jetzt müssen sich die Betreiber zwischen drei Optionen entscheiden. Für die Branche ist das ein klarer Rechtsbruch.
Muss der Verteilnetzbetreiber einen Wunschinstallateur des Anlagebetreibers mit der Nachrüstung einer Fernsteuerung zur Leistungsabregelung von Solarstromanlagen beauftragen, darf er den Verwaltungsmehraufwand nur in Rechnung stellen, wenn ein tatsächlicher Mehraufwand durch den Installateur entsteht.
Die Netzbetreiber beginnen mit der Umstellung der Wechselrichter von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt, die vor dem 1. Januar 2012 ans Netz angeschlossen wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht alle Solarstromanlagen gleichzeitig vom Netz gehen, wenn die Netzfrequenz einen bestimmten Wert erreicht. Den Anlagenbetreibern entstehen dadurch keine Kosten. Sie sind aber zur Mitarbeit verpflichtet.