Wie viele Bestandsanlagen haben Sie unter Vertrag?
Mike Kutzner: Unser Vermarktungsportfolio umfasst derzeit mehr als 6,6 GW, davon sind etwa 4,6 GW Windenergieanlagen und 1,8 GW PV-Anlagen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie ein PPA mit dem Betreiber einer Altanlage abschließen?
Mike Kutzner: Die Anlage sollte eine Mindestgröße von 500 kW haben. Grundlage für den Abschluss eines PPA ist ein Direktvermarktungsvertrag. In der Regel vereinbaren wir mit dem Betreiber dann eine Zielpreisvereinbarung, in der er uns seinen gewünschten Zielpreis nennt, zu dem er die Ü-20-Anlage wirtschaftlich weiter betreiben möchte. Unsere Handelsexperten beobachten anschließend den Terminmarkt für Strom an der EEX und fixieren den Preis, sobald dieser erreicht wird. Dann kommt ein gültiges PPA zustande. Wird der Preis nach vier Wochen nicht erreicht, kann eine neue Zielpreisvereinbarung geschlossen werden.
Über welchen Zeitraum wird der Vertrag gewöhnlich abgeschlossen?
Mike Kutzner: Bei Altanlagen werden Festpreisverträge wie PPA in der Regel über 1 bis 2 Jahre geschlossen, auch 3 Jahre sind möglich. Hier gilt es, das Risiko eines Anlagenausfalls zu berücksichtigen.
Wie sieht die Vergütung aus?
Mike Kutzner: Erfolgt die Vergütung mit einem PPA, verkauft unser Handelsteam die prognostizierten Erzeugungsmengen aus der Windenergieanlage am Tag des Vertragsabschlusses am Terminmarkt der Strombörse. Der Strompreis ist also für den vereinbarten Zeitraum fixiert und Anlagenbetreiber haben garantierte Erlöse, mit denen sie im Weiterbetrieb planen können.
Wie sieht die variable Vergütung aus?
Mike Kutzner: Alternativ zum Festpreisvertrag können Anlagen nach Ende der EEG-Förderung mit einem variablen Vergütungsmodell vermarktet werden. Die Vergütung erfolgt zum Monatsmarktwert oder zum stündlichen Spotmarktpreis. Dies bietet sich an, wenn die Preise an den Terminmärkten relativ niedrig sind. Betreiber tragen so das Risiko fallender Strompreise; können aber von steigenden Preisen an den Strommärkten profitieren. (NW)