Herr Adler, welche Pflichten hat ein Betreiber zur Sicherstellung seiner Vergütung über die ersten fünf Betriebsjahre hinaus?
Dominik Adler: Für jede neu errichtete Windenergieanlage sieht das aktuelle EEG die Bestimmung der Standortgüte (SG) nach 5, 10 und 15 Jahren nach Inbetriebnahme vor. Der Nachweis über die SG muss innerhalb von vier Monaten durch ein akkreditiertes Gutachterbüro ausgestellt und beim Netzbetreiber eingereicht werden. GEO-NET ist seit Januar 2022 als erstes Gutachterbüro für die Bestimmung der SG nach Inbetriebnahme gemäß TR10 akkreditiert.
Handelt es sich dabei um ein kompliziertes Berechnungsverfahren?
Dominik Adler: Es handelt sich auf jeden Fall um ein striktes Berechnungsverfahren, das auf einer standort- und zeitspezifischen Betriebsdatenanalyse basiert. Die Herausforderung besteht in der Vielfältigkeit der Datenformate. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Hersteller die offiziellen Zuordnungslisten ihrer Statuscodes noch nicht veröffentlicht haben und wir deshalb die Zuordnung anlagen- und projektspezifisch vornehmen müssen.
Das klingt ziemlich aufwendig. Welche Eingangsdaten muss der Betreiber für die Berechnung vorhalten?
Dominik Adler: Ganz grob gesagt umfassen die Eingangsdaten zur Berechnung der SG neben den Zuordnungslisten Daten des Betreibers in Form der gängigen Scada-Daten und Statusdatenlogs, Einspeisezählerdaten des Netzanschlusspunktes sowie Abrechnungen des Netzbetreibers (EinsMan, DV).
Und wann sollte sich ein Betreiber um eine Beauftragung kümmern?
Dominik Adler: Weicht die ermittelte Standortgüte nach Inbetriebnahme um mehr als zwei Prozent von der eingereichten Standortgüte vor Inbetriebnahme ab, werden Nachzahlungen oder Rückerstattungen fällig. Deshalb macht es durchaus Sinn, die Überprüfung bereits deutlich vor Vollendung des fünften Betriebsjahres durchzuführen, um gegebenenfalls frühzeitig Rückstellungen zu bilden. Manche Banken fordern im Rahmen der Finanzierung auch eine jährliche Bestimmung. Wir raten jedem Betreiber, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Bestenfalls im persönlichen Gespräch mit uns.