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Energiewende auf dem Balkon

Das Interesse an Balkonkraftwerken war im Jahr 2023 riesig. Dazu beigetragen haben auch die auf unseren Druck hin erwirkten Ankündigungen von Klimaminister Habeck, die Anmeldung und den Betrieb von Balkonkraftwerken maximal zu vereinfachen. Doch die Bundesregierung verschleppte die geplanten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke. Angesichts der angespannten Haushaltssituation ist es nicht nachvollziehbar, dass eine Maßnahme hintangestellt wird, die den Staat nichts kostet, aber den Menschen ein Stück weit helfen kann, Energiekosten zu sparen. Das große Potenzial der „Energiewende zu Hause“ droht zu verpuffen. Dem VDE sei gesagt, dass mit dem aktuellen Prozessverfahren Kritiker:innen von Balkonkraftwerken leichtes Spiel haben, die nötigen Änderungen auf die lange Bank zu schieben. Alle beteiligten Akteure müssen nun schnellstmöglich ihre Hausaufgaben machen, um weitere Verunsicherung zu vermeiden. In der Zwischenzeit werden wir weitere Mieter:innen, aber auch Eigentümer:innen rechtlich unterstützen und mit Musterklagen Klarheit schaffen.

Die von der DUH geforderten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke hängen aktuell unter anderem vom Solarpaket I ab. Mit diesem plant das Klimaschutzministerium Erleichterungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Der für diese relevante Teil des Gesetzespakets wird erst im Frühjahr 2024 verabschiedet. Abgebaut werden sollen vor allem bürokratische Hürden wie durch die Erhöhung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt. Das Gesetz zur „Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ wird ebenfalls erst bis Mitte 2024 verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches beziehungsweise des Wohneigentumsgesetzes aufgenommen werden. Damit würde für sie das Gleiche gelten wie etwa für Wallboxen für Elektrofahrzeuge. Solarmodule für den Balkon könnten dann nicht mehr grundlos verboten werden.

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