Das Europäische Parlament (EP) hat mit der Neureglung der Elektroschrottrichtlinie (Directive 2002/96/EC on waste electrical and electronic equipment – WEEE) auch Photovoltaikmodule in das Recycling von Altgeräten aufgenommen. Mit der Richtlinie will das EP allgemein zum einen den unkontrollierten Export von gefährlichen Stoffen wie Quecksilber, Cadmium, Blei oder sechswertiges Chrom vermeiden. Auf der anderen Seite sollen mit Blick auf die steigenden Preise wertvolle Rohstoffe wie zum Beispiel Kupfer und Aluminium zurückgewonnen werden. Das EP geht davon aus, dass zur Zeit etwa 65 Prozent der verkauften Elektro- und Elektronikgeräte getrennt vom Hausmüll gesammelt werden. Allerdings wird davon mehr als die Hälfte nicht normgerecht behandelt oder illegal ausgeführt. Die 27 Mitgliedsstaaten haben jetzt bis Juli 2013 Zeit, die Vorgaben des EP in nationales Recht umzusetzen.
Gleiche Voraussetzungen in allen Ländern
Das EP legt dabei Wert auf die Gleichwertigkeit der Gesetzgebung in den einzelnen Mitgliedsstaaten, um kein Land zu bevorzugen, führt aber eine Übergangsregelung für die zehn im Jahr 2004 beigetretenen Staaten ein. Die 17 restlichen Mitgliedsstaaten müssen innerhalb der nächsten drei Jahre mindestens 75 Prozent der ausgedienten Solarmodule einsammeln und mindestens 65 Prozent recyceln. Danach steigt die Quote für die darauf folgenden drei Jahre auf 80 Prozent, die eingesammelt und 70 Prozent, die einem geordneten Recycling unterworfen werden müssen. Nach sechs Jahren sollen die EU-Mitglieder 85 Prozent der alten Solarmodule einsammeln und 80 Prozent recyceln. Mit Rücksicht auf die noch fehlende Infrastruktur und den geringeren Absatz von Elektrogeräten räumt das EP Bulgarien, der Tschechischen Republik, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakei und Slowenien eine längere Übergangsfrist ein. So müssen in diesen Ländern in den nächsten vier Jahren nur mindestens 40 Prozent der alten Photovoltaikmodule eingesammelt werden. Erst innerhalb der nächsten neun Jahren soll dann die Recyclingquote auf das Niveau der anderen Mitgliedsstaaten steigen.
Finanzierung ist Herstellersache
Das ganze System bezahlen die Hersteller. Denen lässt das EP freie Hand bei der Organisation der Finanzierung. Es bleibt in der Verantwortung der Produzenten, ob sie das Recycling individuell bezahlen oder sich an einem kollektiven Finanzierungssystem beteiligen. Sollte man sich für ein kollektives System entscheiden, so muss das so angelegt sein, dass Hersteller von Nischenprodukten und Kleinserienhersteller, Importeure und neue Marktteilnehmer nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an einem kollektiven Finanzierungssystem reicht dem EP als Garantie, dass das Recycling auch gewährleistet ist, wenn es einen Hersteller nicht mehr gibt, nachdem das Modul seine Lebensdauer erreicht hat und vom Dach geholt wird. Andernfalls müssen die Hersteller das Recycling von solchen sogenannten Waisenprodukten durch eine Recyclingversicherung oder ein gesperrtes Bankkonto garantieren. Die Finanzierung des Recyclings von Solarmodulen, die vor dem 13. August 2005 installiert wurden, tragen alle derzeit am Markt befindlichen Hersteller gemäß ihres Marktanteils.
Um zu garantieren, dass die Produzenten der Module auch ihrer Verpflichtung zum Recycling und dessen Finanzierung nachkommen, müssen sie in eine Niederlassung in mindestens einem Mitgliedsstaat haben. In den EU-Ländern, in denen sie ihre Module verkaufen wollen, müssen sie dann noch einen Bevollmächtigten benennen, der für die Erfüllung der Recyclingverpflichtung verantwortlich zeichnet. (Sven Ullrich)